Änderung der Standort- Rahmenbedingungen

 

Grundlage für die Planung, Errichtung und Inbetriebnahme bestehender Produktionsstandorte und der sich darauf befindlichen Anlagen waren die zum damaligen Zeitpunkt geltenden Vorschriften. Im Laufe der Zeit hat sich die Umgebungsbebauung verändert und die gesetzlichen Anforderungen an den Betrieb verschärft. Die Veränderungen der Rahmenbedingungen können zu einem Risiko für Unternehmen werden, wenn sie ihre Betriebsstätten erweitern oder ihre Anlagen an neue technische Standards anpassen wollen.

 

Oftmals haben die kommunalen oder regionalen Bauleitplanungen die perspektivisch notwendigen Entwicklungsmöglichkeiten der ansässigen Unternehmen nicht ausreichend berücksichtigt. Andererseits haben es die Unternehmen versäumt, ihre Interessen beizeiten in die kommunalen Planungen einzubringen.

 

Zudem sind Politik und Gesellschaft inzwischen deutlich kritischer, wenn industrielle und gewerbliche Unternehmen sowie Handwerksbetriebe ihre Produktions- und Betriebsstätten erweitern oder verändern wollen. Die zunehmende Diskussion über den Klimawandel führt zu einem stärkeren Umweltbewusstsein der Öffentlichkeit.

 

Bei befürchteten Beeinträchtigungen für das eigene Wohnumfeld oder die Umwelt – vor allem in den Bereichen Lärm und Gerüche, Verunreinigung von Gewässern sowie Versiegelung und Kontamination von Böden – sind Einwendungen oder Widersprüche zum Investitionsvorhaben nicht ausgeschlossen. Langjährige juristische Auseinandersetzungen sind häufig die Folge. Die Praxis zeigt, dass eine fehlgeleitete bauleitplanerische Entwicklung im Umfeld des Standortes oft die Ursache ist.

 

Die Behinderung von Investitionsmöglichkeiten oder Produktionsbeschränkungen bei bestehenden Anlagen und Betrieben gefährden Arbeitsplätze und bedrohen die Existenz der Unternehmen. Eine Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Entwicklung und Standortnachteile sind die Konsequenzen für die jeweiligen Kommunen.