Moderation von Entscheidungsprozessen

 

Die Umsetzung von Investitionsvorhaben in Unternehmen steht oft in Zusammenhang mit behördlichen Genehmigungen. Unterschiedliche Interessen zwischen Unternehmen und Behörden sind zu überwinden – die Sichtweise des anderen zu kennen ist dabei wichtig.

 

Oft sind die Standpunkte der Beteiligten – Unternehmen, Behörden und Politik – durch die jeweilige Interessenlage besonders geprägt.

Durch unsere Moderation auf der Basis wirtschaftlicher Kompetenz, planerischen Sachverstandes, sowie technischem Fachwissen in Verbindung mit der Kenntnis behördlicher Strukturen und Abläufe kann die Lösung der anstehenden Fragen gelingen.

 

Unsere Fähigkeiten haben wir bei der Lösung besonders schwieriger Aufgabenstellungen unter Beweis gestellt, wo es Aufgabe war Unternehmen, Kommunen, Lokal- und Regionalbehörden zu für alle Seiten belastbaren und für Behörden genehmigungsfähigen Lösungen zu führen. Auf entsprechende Referenzen können wir verweisen.

 

Unsere Tätigkeit ist auch darauf ausgerichtet, mit den zuständigen Behörden nachhaltige Lösungen zu Fragen der Standortsicherung von Unternehmen oder in genehmigungsrechtlichen Angelegenheiten zu erarbeiten. Dies geschieht auf der Basis wirtschaftlicher Kompetenz verbunden mit planerischem Sachverstand, technischem und verwaltungsrechtlichem Fachwissen sowie der Kenntnis behördlicher Strukturen und Abläufe.

 

Unsere besondere Kompetenz für diese vielfach komplexen Themenstellungen resultiert aus umfangreicher und langjähriger Erfahrung in mittelständischen Unternehmen, der Tätigkeit in verantwortlicher Funktionen der Gewerbeaufsichts- und Umweltverwaltung sowie der Kommunalpolitik.

 

Diese Kompetenzen werden durch besondere Erfahrungen im Bereich Bauleitplanung ergänzt. So hat ein Partner des Unternehmens langjährige Erfahrungen als Vorsitzender eines Arbeitskreises bei der Kommission für Anlagensicherheit (KAS), die dem BMU angegliedert ist und sich mit Fragen von angemessenen Abständen zwischen Industrieanlagen und schutzbedürftigen Gebiete, z.B. Wohnbebauung, befasst.

PRAXISBEISPIEL

Die Moderation von Verhandlungen ist ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Weiterhin beraten wir auch Unternehmen in Fragen ihrer Standortsicherung, in Bezug auf die zu beachtenden öffentlichrechtlichen Anforderungen, bei konkreten genehmigungsrechtlichen Verfahren wie auch zu Fragen der planungsrechtlichen Absicherung des Standortes.

Wie erfolgreich sich unsere Tätigkeit auswirken kann, soll an folgendem, aktuellem Beispiel verdeutlicht werden:

 

  • Zwei unterschiedliche Firmen betreiben seit Jahren eine Verbrennungsanlage, als Teil einer Betriebsstätte aus dem Bereich Steine, Erden bzw. einen Steinbruch.
  • Die Standorte befinden sich planungsrechtlich im Außenbereich und stehen im betriebstechnischen Verbund. Sie liegen im Grenzbereich von zwei Städten.
  • Für die Verbrennungsanlage wurde eine Genehmigung auf wesentliche Änderung des Betriebs nach BImSchG bei der zuständigen Regionalbehörde gestellt. Für den Steinbruch war bei der kommunalen Behörde ein Antrag auf Erweiterung der Abbauflächen gestellt worden.
  • Im Laufe der Antragsbearbeitung kamen die Zulassungsbehörden jeweils unabhängig voneinander zu dem Ergebnis, dass die erforderliche verkehrstechnische Erschließung auf Dauer nicht sichergestellt sei und verfolgten die Anträge nicht weiter, da eine wesentliche Genehmigungsvoraussetzung nicht vorlag.
  • Diese Entscheidung war für beide Firmen existenzgefährdend. Um dem Behördenstandpunkt auf dem Rechtsweg zu widersprechen und die Zulassungsbehörden zu einer anderen Entscheidung zu bringen, wären langwierige Prozesse notwendig gewesen.
  • Beide Firmen beauftragten uns als Beraterfirma, eine detaillierte Analyse der Sachlage durchzuführen sowie die Moderation von Verhandlungen vorzunehmen, um im Interesse der Erhaltung der Firmen gebotene Lösungen zu finden.
  • Durch Verhandlungen mit beiden Städten sowie einer in der Sache beteiligten Körperschaft des öffentlichen Rechts konnten Lösungen gefunden werden, die letztlich in Wegerechtsvereinbarungen mündeten. Nach Vorliegen dieser Vereinbarungen konnten die ruhenden Zulassungsverfahren wieder aufgegriffen werden. Die Behörden sahen damit die Erschließung als gesichert an. Nach Ergänzung der Antragsunterlagen wurde kurze Zeit später die Genehmigung nach BImSchG im beantragten Umfang erteilt. Bezüglich des gestellten Abgrabungsantrages wurde das Verfahren von der zuständigen Stelle wieder aufgenommen.
  • Insgesamt wurden mit Hilfe und Unterstützung der Beratertätigkeit schnell Lösungen gefunden, die ohne Streitverfahren zur Sicherung der Standorte führten und auch im Interesse der Kommunen liegen.

Konsultieren Sie uns, wenn andere keine Lösungen finden können!